Im Schulgesetz ist festgelegt, dass Kinder mit einem sonderpädagogischen Bildungsanspruch im Bereich Sprache auch die allgemeine Schule besuchen können. Das nennt man Inklusion oder inklusive Beschulung.
Eltern, die ihr sprachbehindertes Kind an einer allgemeinen Schule inklusiv beschulen wollen, müssen sich rechtzeitig an uns wenden, damit wir den sonderpädagogischen Bildungsanspruch überprüfen können. Wenn ein sonderpädagogischer Bildungsanspruch im Bereich Sprache festgestellt wird, können die Eltern wählen, ob ihr Kind an der Schloss-Schule oder an einer allgemeinen Schule inklusiv eingeschult wird.
In der allgemeinen Schule erhält das Kind mit einem sonderpädagogischen Bildungsanspruch im Bereich Sprache an einzelnen Tagen eine zusätzliche sonderpädagogische Förderung. Diese Förderung findet im Klassenverband oder einzeln außerhalb der Klasse statt. Der Umfang hängt davon ab, ob mehrere Kinder in der Klasse einen sonderpädagogischen Bildungsanspruch haben.
Unsere Lehrer haben im Rahmen der Inklusion die Aufgabe, die Lern- und Sprachprobleme des Kindes genau zu diagnostizieren. Sie erstellen gemeinsam mit dem Klassenlehrer Förderpläne, suchen Übungsmaterialien heraus und beraten die Eltern und Kollegen der allgemeinen Schule. Außerdem unterstützen sie die Schulen beim Aufbau geeigneter Hilfesysteme und Förderkonzepte.
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