Die Förderung von Schülern und Schülerinnen mit Behinderungen ist Aufgabe aller Schularten. Die Schloss-Schule unterstützt die allgemeinen Schulen, wenn bei einem Kind aufgrund einer Sprachstörung oder aufgrund von Lernproblemen sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Sprache vorliegt.
Eltern, die unsere Hilfe in Anspruch nehmen wollen, müssen sich an den Klassenlehrer wenden. Dieser nimmt Kontakt mit uns auf und stellt einen Kooperationsantrag.
Die Lehrkraft von der Schloss-Schule führt nach Absprache mit den Eltern und Lehrern eine genaue Diagnostik bei dem Kind durch. Die anschließende Beratung umfasst Fördervorschläge oder einen Verweis auf andere Hilfesysteme.
Die Kooperation im Rahmen des sonderpädagogischen Dienstes ist in der Regel zeitlich begrenzt.
Antrag Meldung zum Sonderpädagogischen Dienst
Meldung zum Sonderpädagogischen Dienst (PDF)
Meldung zum Sonderpädagogischen Dienst (Word)
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